Schwarzweißfotografie eines weißen Betongebäudes

Wir bauen Vertrauen.

Aval. Bürgschaft. Garantie.

Sie wollen Ihr Avalmanagement strukturieren und optimieren?

Den komplexen Prozess von der Auswahl des richtigen Avalpartners bis zur Stellung und Einforderung von Avalen dürfen Sie gerne uns anvertrauen. Mit Erfahrung und Fach-Expertise beraten und begleiten wir Sie umfassend und nachhaltig.

Eine Alternative zum Aval bei der Hausbank ist eine Kautionsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen. Auch damit lässt sich die gesamte Bandbreite von Bürgschaften abdecken. Für Sie hat das den Vorteil, dass die eigene Kreditlinie bei Ihrer Geschäftsbank nicht belastet wird. Damit haben Sie mehr Liquidität, z. B. für wichtige Investitionen. Mit den Kreditversicherern verbindet uns dank unserer langjährigen Zusammenarbeit ein festes Vertrauensverhältnis. Damit steuern wir Ihr Avalmanagement optimal aus und schaffen einen idealen Aval-Mix.

„Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen Partnern, auf der Grundlage von Vertrauen.“

Hier sind drei Parteien im Spiel: Sie als Auftragnehmer oder Hersteller, Ihr Auftraggeber oder Kunde und der Bürge. Ziel dieser Bürgschaft ist es, eine bereits geleistete Anzahlung Ihres Auftraggebers durch einen Bürgen abzusichern, falls Sie den Auftrag nicht oder nur teilweise erfüllen können.

Eine Anzahlungs- oder auch Vorauszahlungsbürgschaft bietet Ihrem Kunden die Sicherheit, dass seine geleistete Vorauszahlung nicht verloren geht. Gleichzeitig sichern Sie damit Ihr Risiko ab, dem Kunden die Vorauszahlungen zurückzahlen zu müssen.

Eine Gewährleistungsbürgschaft wird auch Mängelbürgschaft oder Gewährleistungsgarantie genannt. Diese Bürgschaften werden in bestimmten Fällen zur Kreditsicherung eingesetzt. Dabei übernimmt der ausstellende Bürge oder Garant die Haftung für Ihre Gewährleistungspflichten aus Sach- oder Rechtsmängeln der Kaufsache. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft minimieren Sie das Gewährleistungsrisiko Ihres Kunden für den Fall, dass Ihnen die finanziellen Mittel für die Deckung der Nachbesserungspflicht fehlen.

Die Garantie ist eine selbständige, vom Hauptschuldverhältnis unabhängige Verpflichtung. Bei Bürgschaften wie Avalen besteht sogenannte Akzessorietät, das heißt, sie gelten nur, wenn auch der Hauptvertrag gültig ist, den sie absichern. Gibt es diese Akzessorietät nicht, handelt es sich rechtlich um eine Garantie.

Fordert Ihr Auftraggeber Sicherheiten, dann ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu empfehlen. Grundsätzlich dient sie der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft sichern Sie nicht nur die Ansprüche Ihres Auftraggebers auf rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Werkleistung. Sie sichern damit auch Ihren Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung der Auftragssumme.

Mietverträge sind Dauerschuldverhältnisse, bei denen Ihre Zahlungspflicht als gewerblicher Mieter über einen langen Zeitraum hinweg bestehen bleibt. Mit einer Mietbürgschaft sichern Sie das Risiko beider Vertragspartner ab. Das Mietausfallrisiko Ihres Vermieters sowie Ihr Bonitätsrisiko als Unternehmer.